Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die Hitzeschutzverordnung. Sie betrifft vor allem Arbeiten im Freien. Betriebe sollten wissen, ab wann Maßnahmen nötig werden und wie sie diese organisieren.
Was die Verordnung auslöst
Maßgeblich sind zwei Kriterien: eine Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2 oder eine gefühlte Temperatur von mindestens 30 °C. Ist eines davon erfüllt, müssen Arbeitgeber Hitzeschutzmaßnahmen für Tätigkeiten im Freien umsetzen. Für Innenräume ist die Lage weniger klar geregelt, die allgemeinen Pflichten zum Schutz der Beschäftigten bleiben aber bestehen.
Das STOP-Prinzip
- S, Substitution: Die Gefahr vermeiden oder ersetzen, etwa Arbeit verlegen.
- T, Technische Maßnahmen: Beschattung, Kühlung, Belüftung.
- O, Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeiten anpassen, Pausen einplanen.
- P, Persönliche Maßnahmen: Leichte Kleidung, Sonnenschutz, Trinkwasser.
Wo Kühlgeräte helfen können
Zu den technischen Maßnahmen zählen Geräte, die Pausenbereiche, Werkstätten oder überdachte Arbeitsplätze kühlen. Ein Luftkühler kann dabei sinnvoll sein, vor allem in belüfteten Bereichen. Mehr dazu in Hitze am Arbeitsplatz und im Beitrag zur Hitzeschutzverordnung 2026. Die Hintergründe finden Sie auch auf unserer Seite Hitzeschutzverordnung.
Praktische Schritte für Ihren Betrieb
- Hitzewarnungen der GeoSphere Austria beobachten
- Pausenbereiche und Arbeitsplätze im Freien prüfen
- Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip dokumentieren
- Kühlmöglichkeiten rechtzeitig vor der Saison einplanen
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Arbeitsinspektorat, Arbeiterkammer oder Ihrer Fachvertretung.
Fazit
Wer die Auslöser kennt und frühzeitig plant, ist bei der nächsten Hitzewelle vorbereitet. Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl passender Kühlgeräte.
