Grafik: Das STOP-Prinzip beim Hitzeschutz: Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen
Veröffentlicht von GoodCooling Team

Hitze am Arbeitsplatz: Was die Hitzeschutzverordnung für Betriebe bedeutet

Seit 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich erstmals eine eigene Verordnung zum Schutz vor Hitze bei der Arbeit. Viele Betriebe fragen sich, ob und wie sie davon betroffen sind. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte nach den offiziellen Informationen zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an die Arbeitsinspektion, die AUVA oder Ihre Interessenvertretung.

Für wen gilt die Verordnung?

Laut Unternehmensserviceportal gilt die Verordnung für Arbeiten im Freien: in Arbeitsstätten im Freien, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen. Für die Land- und Forstwirtschaft gibt es eine eigene Verordnung. Zu reinen Innenräumen trifft der Text laut Sozialministerium keine klare Regelung. Unabhängig davon müssen Arbeitgeber Gefahren am Arbeitsplatz grundsätzlich beurteilen, auch Hitze in Hallen und Büros.

Wann greifen die Pflichten?

  • Bei einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2
  • oder bei einer gefühlten Temperatur ab 30 Grad

Was müssen Arbeitgeber tun?

  • Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung ermitteln und beurteilen
  • Schutzmaßnahmen festlegen und bei Hitzewarnung umsetzen
  • Besondere Maßnahmen treffen, zum Beispiel Trinkwasser, Sonnenschutz und die Kühlung von Aufenthaltsräumen in Containern
  • Beschäftigte informieren und unterweisen, einschließlich des Angebots einer freiwilligen ärztlichen Untersuchung
  • Ab 1. Juni 2027: gekühlte Kabinen bei Arbeitsmitteln im Freien, klimatisierte Kabinen bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

Das STOP-Prinzip

Die Maßnahmen sind nach Wirksamkeit gestaffelt:

  1. S wie Substitution: die Gefahr vermeiden
  2. T wie technische Maßnahmen: zum Beispiel Beschattung, Kühlung oder Duschen
  3. O wie organisatorische Maßnahmen: zum Beispiel Tätigkeiten verlegen oder Arbeitszeiten anpassen
  4. P wie persönliche Maßnahmen: zum Beispiel leichte Kleidung, Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutz

Wo spielt Kühlung eine Rolle?

Technische Maßnahmen stehen im STOP-Prinzip weit vorne. Dazu gehört je nach Situation auch die Kühlung von Pausenräumen, Containern und Werkstätten. Ein Luftkühler kann dort die gefühlte Temperatur senken, besonders in gut belüfteten Bereichen und bei trockener Hitze. Er ersetzt aber weder die Gefährdungsbeurteilung noch die übrigen Maßnahmen wie Trinkwasser, Pausen und Schutzkleidung. Und er ist kein Nachweis, dass eine Pflicht erfüllt ist. Mehr zum Einsatz in Betrieben finden Sie in unserem Beitrag zur Hallenkühlung. Eine weitere Einordnung bietet der Beitrag Hitzeschutzverordnung 2026 in Österreich.

Checkliste für Ihren Betrieb

  • Arbeiten im Freien identifizieren und Hitzegefahren beurteilen
  • Hitzewarnungen der GeoSphere Austria beobachten
  • Trinkwasser, Schatten und Pausenregelungen organisieren
  • Pausenräume und Container prüfen, ob eine Kühlung nötig ist
  • Beschäftigte unterweisen und dokumentieren
  • Musterevaluierungen und Checklisten der Arbeitsinspektion nutzen

Häufige Fragen

Gilt die Hitzeschutzverordnung auch für Büros?

Nach den veröffentlichten Informationen richtet sie sich an Arbeiten im Freien. Für Innenräume gelten die allgemeinen Pflichten zum Schutz der Beschäftigten. Wie das im Einzelfall aussieht, klärt die Arbeitsinspektion.

Reicht ein Luftkühler, um die Pflichten zu erfüllen?

Nein. Er kann eine technische Maßnahme unterstützen, ersetzt aber nicht die Beurteilung und die weiteren geforderten Schritte.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Die AUVA berät bei der Umsetzung, die Arbeitsinspektion stellt Musterevaluierungen und Checklisten bereit.

Fazit

Die Hitzeschutzverordnung verpflichtet Betriebe vor allem bei Arbeiten im Freien zu einem strukturierten Vorgehen. Kühlung ist ein Baustein unter mehreren. Wenn Sie wissen möchten, wie sich Pausenräume, Werkstätten oder Hallen wirksam entlasten lassen, beraten wir Sie gern. Unsere Seite zur Hitzeschutzverordnung fasst weitere Informationen zusammen.

Quellen

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